Bayerische Gigabitrichtlinie

Gemeinde Burglauer             Landkreis Rhön-Grabfeld             Bayerisches Breitbandzentrum             Corwese GmbH​​​​​​​

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Die Gemeinde Burglauer ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Burglauer durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung vom 02.03.2021:
 

Die Gemeinde Burglauer hat im Zeitraum vom 23.09.2020 bis zum 02.11.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Burglauer im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Das Förderverfahren wird nach der Markterkundung beendet, da auf Grundlage der Förderkonditionen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie kein für die Gemeinde Burglauer wirtschaftlich sinnvoller bzw. finanzierbarer Ausbau dargestellt werden konnte.

Burglauer, den 02.03.2021

Marco Heinickel
Erster Bürgermeister

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

Markterkundung - Bekanntmachung

Veröffentlichung vom 23.09.2020:
 

Die Gemeinde Burglauer gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

  • Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
  • Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
  • Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
  • Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 02.11.2020 an folgende Adresse zu richten:
 

Gemeinde Burglauer
℅ VGem Bad Neustadt a. d. Saale
Herrn Timo Schmitt
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Burglauer, den 23.09.2020

Marco Heinickel
Erster Bürgermeister

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

Veröffentlichung vom 23.09.2020:
 

Die Gemeinde Burglauer hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Burglauer beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich: Adressliste zur aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel-Datei / geschützter Download-Link). Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse frank.reichert(at)rhoen-grabfeld.de zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Burglauer, den 23.09.2020

Marco Heinickel
Erster Bürgermeister